Mögliche Komplikationen und Nachsorge bei einer Akustikus­neurinom-Operation

Die Dauer des stationären Aufenthaltes beträgt sieben bis vierzehn Tage, wobei diese von den post­operativen Schwindelbeschwerden bestimmt wird. Je ausgeprägter der bereits eingetretene, geschwulstbedingte Verlust des Gleichgewichtssinnes war, umso schneller wird der durch die Operation bedingte komplette Ausfall ausgeglichen. Diese Patienten werden bei in der Regel nur geringem Schwindel frühzeitig aus der stationären Behandlung entlassen.

Bisweilen tritt wasserklare Hirnflüssigkeit aus Wunde, Nase oder Ohr aus. Kleine sogenannte Liquor­lecks schliessen sich oft von selbst. Geschieht das nicht, wird durch eine sogenannte Lumpal­drainage der Druck im Kopf abgebaut oder/und das durch MRT ermittelte Leck mit körpereigenem Material oder Knochenkleber abgedichtet.

Bereits vor der OP eingetretener Hörverlust bleibt häufig bestehen. Wird der Hörnerv während der OP stark in Mitleidenschaft gezogen oder gar beschädigt, führt das zu Schwerhörigkeit oder Taubheit auf dem jeweiligen Ohr. Ausfälle der Hörfunktion lassen sich durch geeignete Hörhilfen kompensieren.

Eine operationsbedingte Irritation des Gesichtsnervs kann zu einer leichten Gesichtslähmung (Fazialisparese) führen, die meist von selbst wieder verschwindet. Aber auch sie sollte physio­thera­peutisch therapiert werden. Bei schweren Schädigungen des Fazialisnervs kann es zu einer Parese kommen, die sich nicht mehr vollständig zurückbildet. Hier können korrigierende nachfolgende Operationen Besserung der Beschwerden bringen (Augenverschluss, Geradestellen des Mundes, Wiederherstellung der Mimik).

Nach der Operation werden in der Klinik Funktions­überprüfungen durchgeführt, wie z.B. Hör- und Gleichgewichtsprüfungen, Test der Gesichtsnerven­funktionen, MRT. Je nach Verlauf der Operation und möglicher Beschwerden werden einige Kontrolltermine vereinbart. Danach übernehmen der nieder­gelassenen Ärzte am Wohnort des Patienten eine eventuell notwendige Nachsorge.

Der Operierte benötigt in der Regel zirka drei bis vier Wochen, um sich von der Operation zu erholen, unabhängig davon, ob er eine Reha-Massnahem durchführt oder nicht. Für bis zu einem Monat nach dem Eingriff sollten zu starke körperliche Betätigungen unterlassen werden. Wasser darf für zwei Wochen nicht an die OP-Wunde und an das jeweilige Ohr gelangen. Falls der Gesichtsnerv gelähmt ist und das Auge nicht aktiv geschlossen werden kann, muss es abgeklebt werden und mit Augentropfen und -salben behandelt werden.

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