Obwohl es über die Ursachen eines Akustikusneurinoms bislang keine wissenschaftlichen Beweise gibt, gilt ein Akustikusneurinom in der Medizin als nicht vererbbar. Ein Sonderfall stellt die erbliche Disposition Neurofibromatose Typ II (NF2) dar. Liegt ein solcher Gendefekt vor, kann das Auftreten eines Akustikusneurinom beidseitig gegeben sein. Die Abklärung erfolgt nach einem Gentest obligatorisch.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel Beschreibung unter Ursachen.